Kostenübernahme


 

Grundvoraussetzung für eine logopädische Behandlung ist eine Verordnung, welche vom Arzt ausgestellt wird.

 

Meine Leistungen werden für gewöhnlich von den privaten Krankenkassen übernommen. 

 

Wichtige Informationen zur Übernahme:

Für die Honorare bei Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden) gibt es in Deutschland keine festgelegte amtliche Gebührenordnung. Deswegen gilt die gesetzliche Regelung, dass die Honorare zwischen Ihnen – als Patienten – und mir als Therapeutin vor Beginn der Therapie vereinbart werden müssen.

Leider versuchen die privaten Krankenversicherungen seit Jahren, die Preise für Heilmittel zu drücken, indem sie mit zweifelhafter Erstattungspraxis den Eindruck erwecken, wir Therapeuten würden keine üblichen Preise berechnen. Solche Behauptungen sind falsch!

 

Richtig dagegen ist:

Die Leistungen von Heilmittelerbringern sind nicht immer gleich – und damit auch nicht ohne weiteres vergleichbar. Sie unterscheiden sich in der Zeitdauer, dem Ausbildungsstand und der Berufserfahrung der Therapeuten. Aber auch Fahrtkosten, zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität der Therapeuten sind weitere Erklärungen dafür, warum Leistungen nicht gleich sind und auch nicht immer gleich viel kosten. Diese Faktoren berücksichtigen die privaten Krankenversicherungen nicht!

Meine Honorare berechne ich transparent und nachvollziehbar auf Basis der GebüTh, eine seit 2007 bestehende Gebührenübersicht über die üblichen Honorare in Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen. Die GebüTh orientiert sich hinsichtlich des Aufbaus und der Kalkulation an den bekannten Gebührenordnungen der Ärzte: 

  • Allgemeine Grundsätze stellen transparente Vertragsbedingungen zwischen Patienten und Praxis her. 
  • Die GebüTh gilt bundesweit und kann von Patienten eingesehen und kontrolliert werden.
  • Alle Gebührenkalkulationen nach der GebüTh sind hinreichend begründet, transparent und nachvollziehbar.

Die GebüTh können Sie gern bei mir einsehen. Diese enthält unter anderem allgemeine Grundsätze, die unsere AGB für Privatpatienten darstellen. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten auf mich zuzukommen.

 

  

Angehörige des öffentlichen Dienstes haben einerseits Anspruch auf Leistungserstattung durch eine Beihilfestelle und andererseits die Möglichkeit, mittels einer zusätzlichen Privatversicherung das Risiko erhöhter Eigenanteile an ihren Gesundheitsaufwendungen abzudecken. Die Beihilfestelle erstattet also eventuell nur einen Teilbetrag der Kosten einer logopädischen Behandlung.